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1. Einleitung
Die Firma Auf eigenen Füßen stehen Wohnen UG bietet seit vielen Jahren Hilfe für Menschen an.
Die Hilfe gibt es zum Beispiel als:
• Ambulant betreutes Wohnen
• Soziotherapie
Wir unterstützen Menschen mit:
• körperlichen Beeinträchtigungen
• seelischen Beeinträchtigungen
• kognitiven Beeinträchtigungen (zum Beispiel Schwierigkeiten
beim Denken oder Lernen)
Diese Menschen haben Anspruch auf Eingliederungshilfe.
Das bedeutet: Sie bekommen Unterstützung im Alltag und bei der Gestaltung ihres Lebens.
In unserer Firma arbeiten ausgebildete Mitarbeitende.
Sie nehmen regelmäßig an Fortbildungen und Schulungen teil.
Viele Mitarbeitende sind Fachkräfte.
Ziele des Gewaltschutzkonzeptes
Dieses Konzept hat mehrere Ziele:
• über verschiedene Formen von Gewalt informieren
• Gewalt verhindern
• klare Regeln für Mitarbeitende festlegen
• Beschwerden ernst nehmen
• bei Gewalt schnell handeln
• Verantwortung für den Gewaltschutz festlegen
2. Was bedeutet Gewalt?
Gewalt bedeutet:
Ein Mensch verletzt die Rechte, die Würde oder das Wohlbefinden eines anderen Menschen.
Gewalt kann sein:
• körperlich
• seelisch
• sexualisiert
• strukturell
Gewaltschutz bedeutet:
Alle Menschen sollen wissen:
• was Gewalt ist
• wie man Gewalt erkennt
• wie man Gewalt verhindert
Bei einem Verdacht wird immer gehandelt.
Die Ziele sind:
• Schutz der Betroffenen
• Aufklärung des Vorfalls
• Verhinderung weiterer Gewalt
Mögliche Situationen bei Gewalt
Gewalt kann in verschiedenen Situationen passieren:
1. Ein Klient ist Opfer von Gewalt.
2. Ein Mitarbeiter ist Opfer von Gewalt.
3. Ein Klient übt Gewalt aus.
4. Ein Mitarbeiter übt Gewalt aus.
Für jede Situation gibt es klare Regeln zum Handeln.
2.1 Körperliche Gewalt
Körperliche Gewalt bedeutet:
Ein Mensch verletzt den Körper eines anderen Menschen.
Beispiele sind:
• schlagen
• treten
• schütteln
• an den Haaren ziehen
• Gegenstände werfen
• jemanden festhalten
• jemanden gegen eine Wand drücken
Auch das Fixieren oder Festhalten kann körperliche Gewalt sein.
Manchmal müssen Mitarbeitende eingreifen, um Menschen zu schützen.
Das nennt man beschützende Gewalt.
Solche Maßnahmen dürfen nur eingesetzt werden:
• wenn es unbedingt notwendig ist
• um Menschen zu schützen
Freiheitsentziehende Maßnahmen dürfen nur mit einem richterlichen Beschluss durchgeführt werden.
In unserer Einrichtung werden solche Maßnahmen grundsätzlich nicht angewendet.
2.2 Sexualisierte Gewalt
Sexualisierte Gewalt bedeutet:
Ein Mensch überschreitet die sexuellen Grenzen eines anderen Menschen.
Das passiert ohne Zustimmung.
Beispiele sind:
• unerwünschte Berührungen
• sexuelle Kommentare
• sexuelle Belästigung
• Zwang zu sexuellen Handlungen
• Zwang zum Anschauen von Pornografie
• Drohungen mit sexuellen Handlungen
Viele dieser Handlungen sind strafbar.
Menschen mit Behinderung stehen dabei unter besonderem Schutz.
2.3 Psychische Gewalt
Psychische Gewalt wird auch seelische Gewalt genannt.
Dabei wird ein Mensch seelisch verletzt.
Beispiele sind:
• beschimpfen
• anschreien
• auslachen
• drohen
• beleidigen
• jemanden ignorieren
• jemanden bloßstellen
• jemanden manipulieren
Psychische Gewalt ist oft schwer zu erkennen.
Es gibt meistens keine sichtbaren Verletzungen.
Trotzdem kann psychische Gewalt sehr schwere Folgen haben.
2.4 Strukturelle Gewalt
Strukturelle Gewalt entsteht durch Regeln oder Strukturen in Einrichtungen oder in der Gesellschaft.
Diese können Menschen einschränken.
Zum Beispiel:
• keine Möglichkeit zum Rückzug
• fremdbestimmter Tagesablauf
• keine Mitbestimmung
• eingeschränkte Wahlmöglichkeiten
• fehlende Informationen
• Verletzung des Datenschutzes
Manche Menschen erkennen Gewalt nicht sofort.
Besonders Menschen mit Beeinträchtigungen können schwierige Situationen manchmal als „normal“ ansehen.
Darum müssen Mitarbeitende besonders aufmerksam sein.
3. Ursachen von Gewalt
Gewalt kann viele Ursachen haben.
Manchmal merken Menschen nicht, dass ihr Verhalten Gewalt ist.
Sie möchten vielleicht:
• eine Situation lösen
• sich selbst schützen
• andere schützen
Trotzdem kann Gewalt entstehen.
3.1 Unbeabsichtigte Gewalt
Manchmal passiert Gewalt ohne Absicht.
Das kann passieren bei:
• Stress
• Überforderung
• Unsicherheit
Schwierige Situationen im Alltag können Stress auslösen.
Wenn Menschen nicht wissen, wie sie reagieren sollen, kann es zu falschen Reaktionen kommen.
Weitere Ursachen können sein:
• Zeitdruck
• Personalmangel
• Konflikte im Team
• private Probleme
• mangelnde Ausbildung oder Erfahrung
3.2 Absichtliche Gewalt
Manchmal wird Gewalt bewusst eingesetzt.
Manche Menschen glauben, dass sie damit etwas Gutes tun.
Zum Beispiel:
• um andere zu schützen
• um ein bestimmtes Verhalten zu erzwingen
Gewalt kann auch entstehen durch:
• Machtkonflikte
• zu hohe Erwartungen
• fehlende Geduld
• fehlende Rücksicht auf die Bedürfnisse der Klienten
4. Maßnahmen zur Gewaltprävention
Gewaltprävention bedeutet:
Gewalt soll gar nicht erst entstehen.
4.1 Umgang miteinander
In unserer Einrichtung gilt:
Alle Menschen werden mit Respekt und Wertschätzung behandelt.
Klienten werden ernst genommen.
Sie sollen möglichst selbst über ihr Leben entscheiden.
Mitarbeitende unterstützen sie dabei.
Eine offene Gesprächskultur ist sehr wichtig.
Probleme dürfen offen angesprochen werden.
4.2 Umgang mit Konflikten
Konflikte können entstehen, wenn Menschen sich:
• nicht verstanden fühlen
• nicht gehört fühlen
• nicht unterstützt fühlen
Darum ist es wichtig:
Probleme früh anzusprechen.
Klienten können sich beschweren.
Es gibt:
• interne Beschwerdestellen
• externe Beratungsstellen
4.3 Risikoanalyse
Um Gewalt zu verhindern, werden mögliche Risiken geprüft.
Das nennt man Risikoanalyse.
Dabei werden betrachtet:
• Mitarbeitende
• Klienten
• organisatorische Bedingungen
Die Analyse wird im Team durchgeführt.
4.5 Maßnahmen der Mitarbeitenden
Mitarbeitende sollen:
• professionell arbeiten
• respektvoll kommunizieren
• Konflikte ansprechen
• Hilfe annehmen
Es gibt regelmäßige:
• Teamsitzungen
• Supervision
• Fortbildungen
Verhalten bei Gefahr
In Gefahrensituationen gilt:
Der eigene Schutz hat Priorität.
Wenn nötig:
• Situation verlassen
• Hilfe holen
• Polizei oder Rettungsdienst rufen
4.6 Personalauswahl
Neue Mitarbeitende müssen:
• fachlich geeignet sein
• persönlich geeignet sein
Sie müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.
Neue Mitarbeitende erhalten Schulungen zu:
• Kommunikation
• Gewaltprävention
4.7 Stärkung der Klienten
Klienten sollen ihre Rechte kennen.
Sie können sich beschweren.
Auch externe Beschwerdestellen stehen zur Verfügung.
4.8 Gewaltschutzfachkräfte
Die Gewaltschutzfachkräfte sind:
• der Geschäftsführer
• ein Gesellschafter der Einrichtung
Sie überwachen die Umsetzung des Konzeptes.
5. Beschwerdemanagement
Beschwerden werden:
• ernst genommen
• dokumentiert
• bearbeitet
Eine Rückmeldung erfolgt innerhalb von 3 Tagen.
Eine Klärung erfolgt meist innerhalb von 14 Tagen.
6. Feststellung von Gewalt
Bei Gewalt wird sofort gehandelt.
Zum Beispiel:
• Leitung informieren
• Betroffene schützen
• externe Hilfe holen
7. Prävention
Die Leitung sorgt dafür, dass der Gewaltschutz umgesetzt wird.
Informationen sind:
• in der Einrichtung ausgehängt
• auf der Internetseite verfügbar
8. Kooperation
Die Einrichtung arbeitet mit verschiedenen Stellen zusammen.
Zum Beispiel:
• Beratungsstellen
• Beschwerdestellen
• Polizei
• Landschaftsverband Westfalen-Lippe
9. Aktualisierung
Das Konzept wird alle zwei Jahre überprüft
und bei Bedarf angepasst.
10. Selbstverpflichtung der Mitarbeitenden
Alle Mitarbeitenden unterschreiben eine Erklärung.
Sie verpflichten sich:
• respektvoll zu handeln
• Gewalt zu verhindern
• die Rechte der Klienten zu schützen
• die Selbstbestimmung der Klienten zu achten
Gewalt wird nicht toleriert.
Gewalt kann arbeitsrechtliche oder strafrechtliche Folgen haben.
ADRESSE
Auf eigenen Füßen stehen WOHNEN UG
Annenstr. 83
58453 Witten
