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1. Einleitung

Die Firma Auf eigenen Füßen stehen Wohnen UG bietet seit vielen Jahren Hilfe für Menschen an.

Die Hilfe gibt es zum Beispiel als:

Ambulant betreutes Wohnen

Soziotherapie

Wir unterstützen Menschen mit:

körperlichen Beeinträchtigungen

seelischen Beeinträchtigungen

kognitiven Beeinträchtigungen (zum Beispiel Schwierigkeiten

beim Denken oder Lernen)

Diese Menschen haben Anspruch auf Eingliederungshilfe

Das bedeutet: Sie bekommen Unterstützung im Alltag und bei der Gestaltung ihres Lebens.

In unserer Firma arbeiten ausgebildete Mitarbeitende.

Sie nehmen regelmäßig an Fortbildungen und Schulungen teil.

Viele Mitarbeitende sind Fachkräfte.

Ziele des Gewaltschutzkonzeptes

Dieses Konzept hat mehrere Ziele:

über verschiedene Formen von Gewalt informieren

Gewalt verhindern

klare Regeln für Mitarbeitende festlegen

Beschwerden ernst nehmen

bei Gewalt schnell handeln

Verantwortung für den Gewaltschutz festlegen

2. Was bedeutet Gewalt?

Gewalt bedeutet:

Ein Mensch verletzt die Rechte, die Würde oder das Wohlbefinden eines anderen Menschen.

Gewalt kann sein:

körperlich

seelisch

sexualisiert

strukturell

Gewaltschutz bedeutet:

Alle Menschen sollen wissen:

was Gewalt ist

wie man Gewalt erkennt

wie man Gewalt verhindert

Bei einem Verdacht wird immer gehandelt.

Die Ziele sind:

Schutz der Betroffenen

Aufklärung des Vorfalls

Verhinderung weiterer Gewalt

Mögliche Situationen bei Gewalt

Gewalt kann in verschiedenen Situationen passieren:

1. Ein Klient ist Opfer von Gewalt.

2. Ein Mitarbeiter ist Opfer von Gewalt.

3. Ein Klient übt Gewalt aus.

4. Ein Mitarbeiter übt Gewalt aus.

Für jede Situation gibt es klare Regeln zum Handeln.

2.1 Körperliche Gewalt

Körperliche Gewalt bedeutet:

Ein Mensch verletzt den Körper eines anderen Menschen.

Beispiele sind:

schlagen

treten

schütteln

an den Haaren ziehen

Gegenstände werfen

jemanden festhalten

jemanden gegen eine Wand drücken

Auch das Fixieren oder Festhalten kann körperliche Gewalt sein.

Manchmal müssen Mitarbeitende eingreifen, um Menschen zu schützen.

Das nennt man beschützende Gewalt.

Solche Maßnahmen dürfen nur eingesetzt werden:

wenn es unbedingt notwendig ist

um Menschen zu schützen

Freiheitsentziehende Maßnahmen dürfen nur mit einem richterlichen Beschluss durchgeführt werden.

In unserer Einrichtung werden solche Maßnahmen grundsätzlich nicht angewendet.

2.2 Sexualisierte Gewalt

Sexualisierte Gewalt bedeutet:

Ein Mensch überschreitet die sexuellen Grenzen eines anderen Menschen.

Das passiert ohne Zustimmung.

Beispiele sind:

unerwünschte Berührungen

sexuelle Kommentare

sexuelle Belästigung

Zwang zu sexuellen Handlungen

Zwang zum Anschauen von Pornografie

Drohungen mit sexuellen Handlungen

Viele dieser Handlungen sind strafbar.

Menschen mit Behinderung stehen dabei unter besonderem Schutz.

2.3 Psychische Gewalt

Psychische Gewalt wird auch seelische Gewalt genannt.

Dabei wird ein Mensch seelisch verletzt.

Beispiele sind:

beschimpfen

anschreien

auslachen

drohen

beleidigen

jemanden ignorieren

jemanden bloßstellen

jemanden manipulieren

Psychische Gewalt ist oft schwer zu erkennen.

Es gibt meistens keine sichtbaren Verletzungen.

Trotzdem kann psychische Gewalt sehr schwere Folgen haben.

2.4 Strukturelle Gewalt

Strukturelle Gewalt entsteht durch Regeln oder Strukturen in Einrichtungen oder in der Gesellschaft.

Diese können Menschen einschränken.

Zum Beispiel:

keine Möglichkeit zum Rückzug

fremdbestimmter Tagesablauf

keine Mitbestimmung

eingeschränkte Wahlmöglichkeiten

fehlende Informationen

Verletzung des Datenschutzes

Manche Menschen erkennen Gewalt nicht sofort.

Besonders Menschen mit Beeinträchtigungen können schwierige Situationen manchmal als „normal“ ansehen.

Darum müssen Mitarbeitende besonders aufmerksam sein.

3. Ursachen von Gewalt

Gewalt kann viele Ursachen haben.

Manchmal merken Menschen nicht, dass ihr Verhalten Gewalt ist.

Sie möchten vielleicht:

eine Situation lösen

sich selbst schützen

andere schützen

Trotzdem kann Gewalt entstehen.

3.1 Unbeabsichtigte Gewalt

Manchmal passiert Gewalt ohne Absicht.

Das kann passieren bei:

Stress

Überforderung

Unsicherheit

Schwierige Situationen im Alltag können Stress auslösen.

Wenn Menschen nicht wissen, wie sie reagieren sollen, kann es zu falschen Reaktionen kommen.

Weitere Ursachen können sein:

Zeitdruck

Personalmangel

Konflikte im Team

private Probleme

mangelnde Ausbildung oder Erfahrung

3.2 Absichtliche Gewalt

Manchmal wird Gewalt bewusst eingesetzt.

Manche Menschen glauben, dass sie damit etwas Gutes tun.

Zum Beispiel:

um andere zu schützen

um ein bestimmtes Verhalten zu erzwingen

Gewalt kann auch entstehen durch:

Machtkonflikte

zu hohe Erwartungen

fehlende Geduld

fehlende Rücksicht auf die Bedürfnisse der Klienten

4. Maßnahmen zur Gewaltprävention

Gewaltprävention bedeutet:

Gewalt soll gar nicht erst entstehen.

4.1 Umgang miteinander

In unserer Einrichtung gilt:

Alle Menschen werden mit Respekt und Wertschätzung behandelt.

Klienten werden ernst genommen.

Sie sollen möglichst selbst über ihr Leben entscheiden.

Mitarbeitende unterstützen sie dabei.

Eine offene Gesprächskultur ist sehr wichtig.

Probleme dürfen offen angesprochen werden.

4.2 Umgang mit Konflikten

Konflikte können entstehen, wenn Menschen sich:

nicht verstanden fühlen

nicht gehört fühlen

nicht unterstützt fühlen

Darum ist es wichtig:

Probleme früh anzusprechen.

Klienten können sich beschweren.

Es gibt:

interne Beschwerdestellen

externe Beratungsstellen

4.3 Risikoanalyse

Um Gewalt zu verhindern, werden mögliche Risiken geprüft.

Das nennt man Risikoanalyse.

Dabei werden betrachtet:

Mitarbeitende

Klienten

organisatorische Bedingungen

Die Analyse wird im Team durchgeführt.

4.5 Maßnahmen der Mitarbeitenden

Mitarbeitende sollen:

professionell arbeiten

respektvoll kommunizieren

Konflikte ansprechen

Hilfe annehmen

Es gibt regelmäßige:

Teamsitzungen

Supervision

Fortbildungen

Verhalten bei Gefahr

In Gefahrensituationen gilt:

Der eigene Schutz hat Priorität.

Wenn nötig:

Situation verlassen

Hilfe holen

Polizei oder Rettungsdienst rufen

4.6 Personalauswahl

Neue Mitarbeitende müssen:

fachlich geeignet sein

persönlich geeignet sein

Sie müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.

Neue Mitarbeitende erhalten Schulungen zu:

Kommunikation

Gewaltprävention

4.7 Stärkung der Klienten

Klienten sollen ihre Rechte kennen.

Sie können sich beschweren.

Auch externe Beschwerdestellen stehen zur Verfügung.

4.8 Gewaltschutzfachkräfte

Die Gewaltschutzfachkräfte sind:

der Geschäftsführer

ein Gesellschafter der Einrichtung

Sie überwachen die Umsetzung des Konzeptes.

5. Beschwerdemanagement

Beschwerden werden:

ernst genommen

dokumentiert

bearbeitet

Eine Rückmeldung erfolgt innerhalb von 3 Tagen.

Eine Klärung erfolgt meist innerhalb von 14 Tagen.

6. Feststellung von Gewalt

Bei Gewalt wird sofort gehandelt.

Zum Beispiel:

Leitung informieren

Betroffene schützen

externe Hilfe holen

7. Prävention

Die Leitung sorgt dafür, dass der Gewaltschutz umgesetzt wird.

Informationen sind:

in der Einrichtung ausgehängt

auf der Internetseite verfügbar

8. Kooperation

Die Einrichtung arbeitet mit verschiedenen Stellen zusammen.

Zum Beispiel:

Beratungsstellen

Beschwerdestellen

Polizei

Landschaftsverband Westfalen-Lippe

9. Aktualisierung

Das Konzept wird alle zwei Jahre überprüft

und bei Bedarf angepasst.

10. Selbstverpflichtung der Mitarbeitenden

Alle Mitarbeitenden unterschreiben eine Erklärung.

Sie verpflichten sich:

respektvoll zu handeln

Gewalt zu verhindern

die Rechte der Klienten zu schützen

die Selbstbestimmung der Klienten zu achten

Gewalt wird nicht toleriert.

Gewalt kann arbeitsrechtliche oder strafrechtliche Folgen haben.

ADRESSE

Auf eigenen Füßen stehen WOHNEN UG

Annenstr. 83
58453 Witten